AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Go Dance – Schule für klassischen und modernen Tanz, Handwerkerpark 7, 72070 Tübingen

Stand: 01/2026

1. Geltungsbereich, Anbieter, Vertragssprache

  1. 1.1.  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Go Dance – Schule für klassischen und modernen Tanz, Inhaberin Stefanie Zeh, Handwerkerpark 7, 72070 Tübingen (nachfolgend „Go Dance“), gelten für alle Verträge über Leistungen von Go Dance, wie Tanzunterricht, (Tanz-)Kurse, Workshops, Trainingseinheiten und Aufführungen, die zwischen Go Dance und dem/ der Schüler*in (nachfolgend „Schüler“) geschlossen werden. Ausführliche Informationen zu Go Dance werden im ( https://godance.de/impressum/) bereitgestellt.
  2. 1.2.  Die Vertragssprache ist deutsch.
  3. 1.3.  Die jeweils gültigen AGB können unter https://godance.de/allgemeinegeschaeftsbedingungen/ abgerufen und ausgedruckt werden.

2. Vertragsgegenstand

  1. 2.1.  Vertragsgegenstand ist die Erbringung von Dienstleistungen durch Go Dance an den Schüler.
  2. 2.2.  Der genaue Leistungsinhalt richtet sich nach dem Unterrichtsvertrag, sowie dem jeweils aktuellen Stundenplan unter https://godance.de/kursplan-preise . Nachträgliche Änderung der Leistung auf Wunsch des Schülers (z.B. Wechsel des Unterrichts) bedürfen der Zustimmung von Go Dance. Die Auswahl der Lehrkräfte für den Unterricht obliegt allein Go Dance.
  3. 2.3.  Schüler haben die Möglichkeit, Probestunden zu besuchen. Die erste Probestunde ist kostenlos. Die zweite und dritte Probestunde sind kostenpflichtig gemäß der Preisliste gemäß Ziffer 5.2. Nach maximal drei Probestunden ist für die weitere Teilnahme der Abschluss eines regulären Unterrichtsvertrages erforderlich.
  4. 2.4.  Der Schüler ist verpflichtet, pünktlich zum Unterricht zu erscheinen. Verhinderungen sind Go Dance rechtzeitig mitzuteilen. Bei grob schuldhaftem Verhalten (z.B. Trunkenheit, Sachbeschädigung, Beleidigung, Tätlichkeiten) kann Go Dance den Schüler vom Unterricht ausschließen.
  5. 2.5.  Der Unterricht findet während der Schulzeit der allgemeinbildenden Schulen der Stadt Tübingen in den Unterrichtsräumen von Go Dance gemäß des aktuellen Stundenplans statt. Während der Schulferien der Stadt Tübingen und an gesetzlichen Feiertagen findet regulär kein Unterricht statt.
  6. 2.6.  Die im Unterricht erlernten Schrittkombinationen und Choreografien können urheberrechtlich geschützt sein. Eine öffentliche Vorführung bedarf der Zustimmung von Go Dance und ist nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erlaubt.

3. Hausordnung und Kleiderordnung

  1. 3.1.  Für die Schüler gilt die Hausordnung. Den Anweisungen des Lehrpersonals ist Folge zu leisten. Die Hausordnung ist unter https://godance.de/hausordnung abrufbar.
  2. 3.2.  Es gilt die im Unterricht jeweils vorgegebene Kleiderordnung. Diese ist unterhttps://godance.de/tanzbekleidung/unterrichtskleidung abrufbar.

4. Vertragsschluss

4.1. Der Schüler kann über die Webseite von Go Dance unter https://godance.msvplus.de/online- anmeldung/index.php?formularid=anmeldung den Unterrichtsvertrag elektronisch abschließen.

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Der Unterrichtsvertrag unterliegt diesen AGB, soweit keine abweichenden Bedingungen vorgegeben werden.

  1. 4.2.  Die Darstellung der Leistungen auf der Webseite von Go Dance stellt kein bindendes Angebot von Go Dance dar, sondern lediglich eine Einladung zur Angebotsabgabe (invitatio ad offerendum).
  2. 4.3.  Im Rahmen des Buchungsprozesses werden dem Schüler die wesentlichen Informationen zum Unterricht, die Preise, Tag und Uhrzeit, die Zahlungsbedingungen, ggf. Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen sowie Informationen zum Widerrufsrecht und weitere Details („Unterrichtsinformationen“) mitgeteilt.
  3. 4.4.  Um einen Unterrichtsvertrag abzuschließen, wählt der Schüler zunächst den jeweiligen Vertrag aus (z.B. kostenlose oder kostenpflichtige Probestunde, unbefristeter Unterrichtsvertrag) und gibt im weiteren Verlauf seine persönlichen Daten ein. Über den Button „Unverbindlich Absenden“ kann der Schüler das Formular unverbindlich an Go Dance absenden.4.4.1.Kostenpflichtiger Vertrag

    4.4.1.1. Im Falle eines kostenpflichtigen Vertrages (kostenpflichtige Probestunde, regulärer Unterrichtsvertrag) wird Go Dance die Anfrage des Schülers bearbeiten und dem Schüler eine Vertragsübersichtsseite zur Verfügung stellen, auf welcher der Schüler seine Eingaben nochmals überprüfen kann. Der Buchungsvorgang kann jederzeit abgebrochen werden, z.B. durch Schließen des Browserfensters.

    4.4.1.2. Durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig buchen“ auf der Vertragsübersichtsseite gibt der Schüler ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Unterrichtsvertrages ab. Unmittelbar nach Absenden der Buchung erhält der Schüler eine automatische Bestätigung des Eingangs der Buchung per E-Mail, in welcher der Unterrichtsvertrag nochmals aufgeführt wird. Die automatische Bestätigung des Eingangs der Buchung dokumentiert, dass die Anfrage des Schülers bei Go Dance eingegangen ist und stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots dar. Der Unterrichtsvertrag kommt erst zustande, sobald Go Dance das Angebot des Schülers annimmt. Die Annahme kann ausdrücklich erfolgen, z.B. durch eine Vertragsbestätigung per E-Mail oder konkludent durch Bestätigung eines Unterrichtstermins.

    4.4.2.Kostenlose Probestunde

    4.4.2.1. Im Falle der kostenlosen Probestunde wird Go Dance die Anfrage des Schülers bearbeiten und dem Schüler eine E-Mail senden, in welcher dem Schüler entweder die Durchführung der kostenlosen Probestunde angeboten oder abgelehnt wird. Diese E-Mail enthält nochmals eine Übersicht über alle wesentlichen Unterrichtsinformationen.

    4.4.2.2. Der Unterrichtsvertrag kommt zustande, sobald der Schüler das Angebot von Go Dance zur Teilnahme entweder ausdrücklich, z.B. per E-Mail, oder konkludent durch Teilnahme an der Probestunde annimmt.

  4. 4.5.  Der Vertragstext (bestehend aus den AGB, der Vertragsübersicht und der Widerrufsbelehrung) wird dem Schüler auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail) zugesandt. Eine Speicherung des Vertragstexts durch Go Dance erfolgt nicht, der Vertragstext ist dann für den Schüler nicht mehr zugänglich.

5. Unterrichtsgebühr, Preisänderung, SEPA- Lastschrift

5.1. Die Höhe der Unterrichtsgebühr bestimmt sich nach der jeweils zum Vertragsabschluss gültigen Preisliste von Go Dance.

  1. 5.2.  Aktuelle Preise können der Preisliste unter https://godance.de/kursplan-preise/#1481711494336- cf9f21bc-e19f entnommen werden. Alle Preise verstehen sich pro Person (inkl. GEMA-Gebühren) und sind Endpreise, da die Leistungen von Go Dance von der Mehrwertsteuer befreit sind.
  2. 5.3.  Die monatliche Unterrichtsgebühr wird als Jahresbeitrag für 36 Unterrichtseinheiten berechnet und in 12 gleich hohen Monatsbeiträgen bezahlt. Der jeweilige Monatsbeitrag ist zum 01. Werktag eines jeden Kalendermonats fällig.
  3. 5.4.  Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift. Die Gläubiger-Identifikationsnummer von Go Dance lautet: DE0511100000677230. Die Beiträge werden zu dem unter Ziffer 5.3 genannten Fälligkeitstermin abgebucht. Die Mandatsreferenz-Nummer wird mit der Vertragsübermittlung und der ersten Lastschrift auf dem Kontoauszug mitgeteilt. Bei Einrichtung eines Dauerauftrages wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 5,-€ pro Monat erhoben.
  4. 5.5.  Vom Schüler verursachte Rücklastschriftgebühren (z.B. unzureichende Kontodeckung, Kontolöschung) werden an den Schüler weitergegeben.
  5. 5.6.  Die Zahlungspflicht besteht auch im Falle der Nichtteilnahme am Unterricht durch den Schüler; es sei denn, die Nichtteilnahme ist nicht vom Schüler zu vertreten. Erscheint der Schüler wegen Krankheit oder aus sonstigen nicht schuldhaft verursachten Gründen nicht zum Unterricht, können versäumte Unterrichtseinheiten in Parallelkursen oder Online nachgeholt werden. Erscheint der Schüler aus schuldhaft verursachten Gründen nicht zum Unterricht, besteht seitens Go Dance keine Verpflichtung zur Kostenerstattung oder zur Nachholung des Unterrichts.
  6. 5.7.  Die Zahlungspflicht bleibt auch bei einer vorübergehenden oder kurzfristigen Änderung der Leistung von Go Dance auf Grund von höherer Gewalt gemäß Ziffer 12.1bestehen.
  7. 5.8.  Preisänderungen
    1. 5.8.1.  Go Dance behält sich das Recht vor, die Preise für die Unterrichtsleistungen maximal einmal pro Kalenderjahr nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anzupassen, wenn und soweit sich nach Vertragsschluss Kostenänderungen ergeben, welche auf die Preisgestaltung Einfluss haben. Hierzu zählen insbesondere Personalkosten, Verwaltungskosten (z.B. Miete für die Unterrichtsräume, Infrastrukturkosten, IT- Kosten), oder Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, welche zu einer Erhöhung der Preise führen.
    2. 5.8.2.  Steigerungen bei einer Kostenart, z.B. den Personalkosten, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei den Verwaltungskosten, erfolgt. Bei Kostensenkungen, z.B. den Personalkosten, sind von Go Dance die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden.
    3. 5.8.3.  Go Dance wird bei der Ausübung des billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Änderung der Preise so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Schülern ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen.
    4. 5.8.4.  Der Schüler wird über Preisänderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform informiert. Im Falle einer Preiserhöhung hat der Schüler das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen. Hierauf wird der Schüler von Go Dance in der Preisänderungsmitteilung gesondert hingewiesen.
    5. 5.8.5.  Im Übrigen bleibt § 315 BGB unberührt.

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6. Widerrufsrecht

  1. 6.1.  Als Verbraucher steht dem Schüler nach Maßgabe der im Anhang aufgeführten Belehrung ein Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
  2. 6.2.  Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen unter folgenden Voraussetzungen:
    1. 6.2.1.  bei einem Vertrag, der den Schüler nicht zur Zahlung eines Preises verpflichtet, wenn Go Dance die Dienstleistung vollständig erbracht hat,
    2. 6.2.2.  bei einem Vertrag, der den Schüler zur Zahlung eines Preises verpflichtet, mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung, wenn der Schüler vor Beginn der Erbringung (i) ausdrücklich zugestimmt hat, dass Go Dance mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, (ii) bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag die Zustimmung nach (i) auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt hat und (iii) seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch Go Dance erlischt,

7. Haftung

  1. 7.1.  Go Dance haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, im Umfang einer von Go Dance übernommenen Garantie, sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person.
  2. 7.2.  Bei in sonstiger Weise fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet Go Dance nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Unterrichtsvertrag prägt und auf die der Schüler vertrauen darf.
  3. 7.3.  Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
  4. 7.4.  Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten insbesondere auch für mitgebrachte Kleidung, Gegenstände, Wertsachen und Bargeld sowie im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von Go Dance, sowie für die persönliche Haftung der Mitarbeiter und Vertreter von Go Dance, sowie für Aufwendungsersatz.

8. Laufzeit und Kündigung des Unterrichtsvertrages

  1. 8.1.  Der Unterrichtsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Probestunden sind auf die jeweilige Unterrichtsdauer laut Stundenplan befristet.
  2. 8.2.  Der Unterrichtsvertrag kann von beiden Vertragsparteien spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
  3. 8.3.  Jede Kündigung dieses Vertrags bedarf der Textform (z.B. Brief, E-Mail). Der Verbraucher kann eine Erklärung zur ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung auch über eine Kündigungsschaltfläche auf der Webseite von Go Dance abgeben.
  1. DatenschutzAlle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind den Datenschutzhinweisen von Go Dance zu entnehmen. Diese sind unter https://godance.de/datenschutz/ abrufbar.
  2. Streitbeilegungsverfahren, Beschwerden

10.1. ZurTeilnahmeaneinemStreitbeilegungsverfahrennachdemVerbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) ist Go Dance nicht verpflichtet und nicht bereit.

10.2. Beanstandungen, Beschwerden, Fragen und Anmerkungen können unter den im Impressum (https://godance.de/impressum/) genannten Kontaktdaten geltend gemacht oder eingereicht werden.

11. Leistungsänderung, Änderung der AGB

  1. 11.1.  Go Dance behält sich das Recht vor, unentgeltlich angebotene Leistungen zu ändern, neue Leistungen unentgeltlich oder entgeltlich anzubieten und die Bereitstellung unentgeltlicher Leistungen einzustellen. Go Dance wird hierbei auf die berechtigten Interessen des Schülers Rücksicht nehmen.
  2. 11.2.  Go Dance behält sich vor, diese AGB, deren Anhänge, sowie die kostenpflichtigen Unterrichtsleistungen gemäß des Unterrichtsvertrages, jederzeit mit Wirksamkeit auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse an geänderte organisatorische und/oder rechtliche Bedingungen oder im Hinblick auf sportliche Weiterentwicklungen der Schüler, der Unterrichtsleistungen oder des Unterrichtsprogrammes anzupassen, wobei die wesentlichen Eigenschaften der Unterrichtsleistung erhalten bleiben. Go Dance wird hierbei auf die berechtigten Interessen des Schülers Rücksicht nehmen.
  3. 11.3.  Jede Änderung wird dem Schüler mittels eines dauerhaften Datenträgers, z.B. per E-Mail an die zuletzt vom Schüler hinterlegte E-Mail-Adresse, mitgeteilt. Der Schüler hat die Möglichkeit, einer solchen Änderung innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt dieser Benachrichtigung in Textform (z.B. per E-Mail oder Brief) zu widersprechen. Widerspricht der Schüler der Änderung nicht oder nicht rechtzeitig, gilt die Änderung als genehmigt (Zustimmungsfiktion). Go Dance wird den Schüler in der Benachrichtigung ausdrücklich auf diese Zustimmungsfiktion hinweisen. Im Falle eines Widerspruchs erfolgt die Leistung von Go Dance zu den bisherigen Bedingungen.
  4. 11.4.  Redaktionelle Änderungen der in Ziffer 10 genannten Bedingungen, d.h. Änderungen, die keine wesentlichen Auswirkungen haben, wie z.B. die Korrektur von Tippfehlern, können ohne Benachrichtigung des Schülers vorgenommen werden.

12. Schlussbestimmungen

12.1. HöhereGewalt

12.1.1. Störungen, die durch unabwendbare Ereignisse verursacht wurden, welche (i) außerhalb der Kontrolle von Go Dance liegen, (ii) mit zumutbarem Aufwand nicht abzuwenden waren, (iii) die auch bei angemessener Sorgfalt nicht vorhersehbar waren, und (iv) welche die Verpflichtungen von Go Dance aus diesen AGB wesentlich erschweren oder ganz oder teilweise unmöglich machen, wie z.B. Streiks, Blockaden, Erkrankung eines Lehrers/einer Lehrerin, Ausfall des öffentlichen Stromnetzes, Ausfälle des Internet, außergewöhnliche Witterungsbedingungen, Betriebs- oder Verkehrsstörungen und Transportbehinderungen, („Höhere Gewalt“) entbinden Go Dance von den Verpflichtungen nach diesen AGB für die Dauer des Ereignisses zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.

12.1.2. Im Falle Höherer Gewalt steht es Go Dance frei, den Inhalt der Leistung nach eigenem Ermessen vorübergehend zu ändern, z.B. Kurse zusammen zu legen, in andere Unterrichtsräume innerhalb der Geschäftsräume von Go Dance zu verlegen, Lehrer*innen zu ändern oder den Unterricht in Form eines Live-Online-Kurses anzubieten, sofern der Unterricht in den Unterrichtsräumen innerhalb der Geschäftsräume von Go Dance unmöglich sein sollte. Der Schüler wird über die Änderung und deren voraussichtliche Dauer per E-Mail informiert. Im Falle des Live- Online-Kurses erfolgt der Zugang zum Unterricht passwortgeschützt im Wege der Datenfernübertragung unter Verwendung der dem Schüler per E-Mail mitgeteilten Zugangsdaten. Der Schüler hat selbst für die Schaffung der Voraussetzungen zur Teilnahme am Live-Online-Kurs zu sorgen. Bei der Entscheidung über eine Änderung

und deren zeitliche Begrenzung werden die berechtigten Interessen des Schülers angemessen berücksichtigt.

  1. 12.2.  Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss Go Dance gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (Brief, E-Mail).
  2. 12.3.  Die in diesen AGB bezeichneten Anhänge (Stundenplan, Hausordnung, Kleiderordnung, Preisliste, Datenschutzhinweise) sind wesentliche Bestandteile dieser AGB und des Unterrichtsvertrages.
  3. 12.4.  Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die übrigen Bestimmungen nicht.